Ein Umzugskarton wird verschlossen

Rechte und Pflichten beim Umzug

Kündigung, Ummeldung, Renovierung, Kaution und die Frage, wer zahlt, wenn etwas kaputtgeht. Die wichtigsten rechtlichen Punkte verständlich erklärt.

23. September 20264 Min. Lesezeit

Ein Umzug ist nicht nur Logistik, sondern auch eine Reihe von Fristen und Pflichten. Die meisten davon sind schnell erledigt, wenn man sie kennt. Ärgerlich wird es, wenn man sie übersieht. Dieser Überblick fasst die wichtigsten Punkte zusammen. Er ersetzt keine Rechtsberatung, hilft aber dabei, die richtigen Fragen zu stellen.

Die Kündigung der alten Wohnung

Für Mieter gilt bei unbefristeten Mietverträgen eine Kündigungsfrist von drei Monaten, unabhängig davon, wie lange sie schon in der Wohnung wohnen. Geregelt ist das in § 573c BGB. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen, damit dieser Monat mitgezählt wird. Wer also am 3. März kündigt, ist Ende Mai raus. Wer am 5. März kündigt, erst Ende Juni.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, mit eigenhändiger Unterschrift. Eine E-Mail oder WhatsApp reicht nicht. Bei Ehepaaren oder Paaren, die beide im Mietvertrag stehen, müssen beide unterschreiben. Am sichersten ist ein Einwurfeinschreiben oder die persönliche Übergabe mit Zeugen.

Renovierung und Schönheitsreparaturen

Ob Sie beim Auszug streichen müssen, hängt allein vom Mietvertrag ab, und viele Klauseln sind unwirksam. Der Bundesgerichtshof hat in den vergangenen Jahren mehrfach entschieden, dass starre Fristenpläne wie „Küche und Bad alle drei Jahre" Mieter unangemessen benachteiligen. Auch wer eine unrenovierte Wohnung übernommen hat und dafür keinen Ausgleich bekam, muss sie in der Regel nicht renoviert zurückgeben.

Unabhängig davon gilt: Schäden, die über normale Abnutzung hinausgehen, müssen Sie beseitigen. Dazu gehören Löcher in Fliesen, Brandflecken im Teppich oder knallbunte Wände, die der Nachmieter so nicht übernehmen will. Dübellöcher in normalem Umfang gelten dagegen als übliche Nutzung.

Die Wohnungsübergabe und die Kaution

Bei der Übergabe der alten Wohnung sollten Sie ein Protokoll anfertigen, in dem Zustand, Mängel, Zählerstände und die Zahl der übergebenen Schlüssel stehen. Beide Seiten unterschreiben. Fotos mit Datum sind eine gute Ergänzung.

Die Kaution muss der Vermieter nicht sofort zurückzahlen. Ihm steht eine angemessene Prüfungsfrist zu, die nach der Rechtsprechung meist bei drei bis sechs Monaten liegt. Steht noch eine Nebenkostenabrechnung aus, darf er einen angemessenen Teil länger einbehalten.

Ummeldung beim Bürgerbüro

Nach dem Einzug haben Sie zwei Wochen Zeit, sich bei der Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes anzumelden. So steht es in § 17 des Bundesmeldegesetzes. In Worms ist dafür das Bürgerbüro der Stadtverwaltung zuständig. Termine sind oft knapp, buchen Sie deshalb frühzeitig.

Für die Anmeldung brauchen Sie Ihren Personalausweis und die Wohnungsgeberbestätigung. Diese muss Ihnen Ihr Vermieter innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug ausstellen. Wer sich verspätet anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Umzugskartons in einer neuen, hellen Wohnung
Erst einziehen, dann innerhalb von zwei Wochen ummelden: So will es das Meldegesetz.

Auto, Rundfunkbeitrag und andere Ummeldungen

Wer umzieht, muss die neue Adresse auch in die Zulassungsbescheinigung seines Autos eintragen lassen, und zwar zeitnah. Das Kennzeichen dürfen Sie seit einigen Jahren auch bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk behalten. Den Rundfunkbeitrag melden Sie online beim Beitragsservice um. Banken, Versicherungen, Krankenkasse und Arbeitgeber sollten Sie ebenfalls informieren.

Halteverbotszone: was erlaubt ist

Einfach ein paar Stühle auf die Straße stellen, um einen Parkplatz freizuhalten, ist nicht zulässig. Ein offizielles Halteverbot für den Umzug muss bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragt werden. In Worms ist das die Stadtverwaltung. Die Schilder müssen einige Tage vor dem Umzug aufgestellt werden, damit Anwohner ihre Autos umparken können. Steht trotzdem ein Fahrzeug in der Zone, darf es abgeschleppt werden.

Wenn wir Ihren Umzug machen, übernehmen wir den Antrag und das Aufstellen der Schilder. Mehr dazu unter Halteverbotszone in Worms.

Der Vertrag mit der Umzugsfirma

Rechtlich ist ein Umzugsvertrag ein besonderer Frachtvertrag, geregelt in den §§ 451 bis 451h des Handelsgesetzbuchs. Darin steht unter anderem, wofür die Umzugsfirma haftet und welche Pflichten sie hat. Ein seriöser Anbieter gibt Ihnen ein schriftliches Angebot mit allen Leistungen, einem klaren Preis und seinen Geschäftsbedingungen.

Ein Widerrufsrecht wie beim Onlinekauf gibt es bei Umzugsverträgen mit festem Termin in der Regel nicht. Lesen Sie das Angebot deshalb in Ruhe, bevor Sie unterschreiben, und klären Sie offene Fragen vorher.

Haftung bei Schäden

Die gesetzliche Haftung der Umzugsfirma ist auf 620 Euro je Kubikmeter Laderaum begrenzt, der für den Umzug benötigt wird. Bei einem Umzug mit 30 Kubikmetern sind das also bis zu 18.600 Euro. Für die meisten Haushalte reicht das. Wer aber Antiquitäten, Kunst oder ein teures Instrument besitzt, sollte über eine zusätzliche Transportversicherung zum tatsächlichen Wert nachdenken.

Wichtig sind die Fristen: Äußerlich erkennbare Schäden müssen spätestens am Tag nach der Ablieferung angezeigt werden, nicht erkennbare Schäden innerhalb von 14 Tagen. Am besten schauen Sie direkt am Umzugstag mit dem Teamleiter über die Möbel. Für Gegenstände, die Sie selbst verpackt haben, haftet die Firma nur eingeschränkt, wenn der Schaden auf die Verpackung zurückgeht. Schmuck, Bargeld und wichtige Dokumente sollten Sie ohnehin selbst transportieren.

Umzugskosten und Steuer

Bei einem privaten Umzug können Sie die Arbeitskosten der Umzugsfirma als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG geltend machen. 20 Prozent davon, höchstens 4.000 Euro pro Jahr, werden direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen. Voraussetzung: eine Rechnung, auf der der Arbeitsanteil ausgewiesen ist, und Zahlung per Überweisung.

Ist der Umzug beruflich veranlasst, etwa wegen eines neuen Jobs oder weil sich der Arbeitsweg deutlich verkürzt, können Sie die Umzugskosten als Werbungskosten absetzen. Dazu zählen Transportkosten, Fahrtkosten und eine Pauschale für sonstige Umzugsauslagen, deren Höhe regelmäßig angepasst wird. Ihr Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein weiß, was aktuell gilt.

Sonderurlaub für den Umzug

Einen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub für einen privaten Umzug gibt es nicht. Viele Tarifverträge und Arbeitsverträge sehen aber einen freien Tag vor. Ist der Umzug dienstlich veranlasst, also vom Arbeitgeber gewünscht, ist eine Freistellung üblich. Ein kurzer Blick in den Vertrag oder ein Gespräch mit der Personalabteilung klärt das schnell.

Häufige Fragen

Wie schnell muss ich mich nach dem Umzug ummelden?

Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug, so schreibt es das Bundesmeldegesetz vor. Dafür brauchen Sie die Wohnungsgeberbestätigung Ihres Vermieters. Wer die Frist versäumt, riskiert ein Bußgeld.

Wie hoch haftet eine Umzugsfirma bei Schäden?

Nach dem Handelsgesetzbuch haftet die Umzugsfirma mit 620 Euro je Kubikmeter Laderaum, der für den Umzug benötigt wird. Für wertvolle Stücke lohnt sich eine zusätzliche Transportversicherung.

Muss ich beim Auszug renovieren?

Nur, wenn der Mietvertrag eine wirksame Klausel enthält. Starre Fristenpläne sind unwirksam, und wer eine unrenovierte Wohnung ohne Ausgleich übernommen hat, muss in der Regel auch nicht renoviert zurückgeben. Im Zweifel lohnt sich eine Beratung beim Mieterverein.

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